Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Anleitung ist. Alle aktuellen Informationen finden Sie unter www.gov.uk
Die britische Regierung verlangt bestimmte Englischkenntnisse für Personen aus nicht englischsprachigen Ländern, die im Vereinigten Königreich leben, arbeiten oder studieren möchten. Diese Anforderungen sind Teil des Visumantragsprozesses und unterscheiden sich je nach Visumtyp. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Bewerber Teil der Gemeinschaft sein, effektiv arbeiten oder studieren und öffentliche Dienstleistungen nutzen können.
Für viele Visumarten gelten Anforderungen an die englische Sprache, darunter Arbeits-, Studien-, Familien- und Niederlassungsvisa. Bewerber müssen anerkannte Englisch-Sprachtests (SELTs) absolvieren, die einige oder alle der folgenden Fähigkeiten prüfen: Lesen, Schreiben, Sprechen und Hören.
Visumarten und erforderliche Englischniveaus
Studentenvisum der Stufe 4 (allgemein): Das Englischniveau hängt von Ihrem Kurs ab. Für Kurse unterhalb des Abschlussniveaus benötigen Sie das GER-Niveau B1. Für das Abschlussniveau oder höher ist das GER-Niveau B2 erforderlich.
Visum für Ehepartner/Partner/Verlobte: Sie müssen Englischkenntnisse mindestens auf dem GER-Niveau A1 für Erstanträge und A2 für Verlängerungen nachweisen.
4. Siedlung und Staatsbürgerschaft
Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die britische Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie einen Englischtest in Sprechen und Hören auf dem Niveau B1 oder höher sowie den Test „Life in the UK“ bestehen.
Anerkannte Tests für die englische Sprache
Das britische Innenministerium genehmigt für Visumanträge mehrere Tests, darunter:
Wer muss diese Anforderungen nicht erfüllen?
Einige Personen sind davon ausgenommen, wie zum Beispiel:
Wie kann Speak Up Ihnen helfen?
Bei Speak Up widmen wir uns der Bewältigung allgemeiner Herausforderungen, mit denen Lernende auf diesem Niveau konfrontiert sind, darunter:
Unser Lehransatz ist darauf ausgelegt:
(Letzte Aktualisierung: März 2024)